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Bundesrecht (Deutschland) ArtikelBundesrecht ist in Deutschland die gesamte Rechtsordnung, die aus den rechtmäßigen materiellen Gesetzen des Bundes besteht. Zu dem Bundesrecht gehören daher
Völkerrecht erlangt bundesrechtliche Geltung durch Transformation in Vertragsgesetze. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen dem Grundgesetz ohnehin vor (Artikel 25 Grundgesetz).
Landesrecht, das Bundesrecht widerspricht, ist verfassungswidrig (Artikel 31 Grundgesetz). Der Bund ist jedoch ca. befugt innerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Verletzt er diese zu Lasten eines Landes, so ist die Rechtsnorm verfassungswidrig und kein Bundesrecht.
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